Werden Sie Tippgeber - Sichern Sie sich eine Tippgeber-Provision.
Sie kennen einen Eigentümer / eine Eigentümerin, der / die seine Immobilie verkaufen möchte? Erzählen Sie uns davon und erhalten Sie für Ihren qualifizierten Tipp im Erfolgsfall (Kaufvertragsabschluss) eine Tippgeber-Provision in Höhe von 500,- €* zu der benannten Immobilie.
Bedingungen für Ihren qualifizierten Tipp*
Volljährigkeit und Unbefangenheit gegenüber dem Eigentümer / der Eigentümerin.
Sie sind volljährig und nicht der Lebens- Ehepartner des Eigentümers / der Eigentümerin und wohnen auch nicht zusammen in einem Haushalt. Sie sind nicht befangen (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater des Eigentümers / der Eigentümerin). Ansonsten können Sie ein Bekannter, ein Freund und auch ein Verwandter sein (jedoch nicht wirtschaftlich verpflechtet bzw. zusammenhängend).
Die Immobilie befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet.
Hamburg - Barsbüttel und Südstormarn ist unser täglicher Markt. Die Immobilie befindet sich in dieser Liegenschaft.
Einwilligung des Eigentümers / der Eigentümerin zu Ihrem Tipp.
Der Eigentümer / Die Eigentümerin muss über Ihren Tipp informiert sein! Sie dürfen uns die personenbezogenen Daten nur weitergeben, wenn dieser / diese damit einverstanden ist. Ihr Tipp muss zudem rechtsmäßig sein, d.h. Sie dürfen keinen Druck oder unlautere Maßnahmen wie Täuschung, unzulässige Akquisemethoden etc. auf den Eigentümer / die Eigentümerin eingesetzt haben.
Das Objekt ist uns noch nicht bekannt.
Wir kennen die Immobilie noch nicht (auch nicht aus früheren Geschäften) und die Immobilie wird auch noch nicht von einem anderen Makler angeboten bzw. ist noch nicht in der Vermarktung. Sie haben Ihren Tipp zudem im Vorfeld an uns übermittelt (vor unserem Erstkontakt zum Eigentümer / zur Eigentümerin).
Auszahlung der Tippgeberprovision.
Sie erhalten Ihre objektbezogene Provision in Höhe von 500,- €, sobald die von Ihnen benannte Immobilie des Eigentümers / der Eigentümerin erfolgreich über Sascha von der Born Immobilien verkauft ist. Dies ist der Fall, sobald der notarielle Kaufvertrag rechtswirksam über uns zustandegekommen ist. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach dem rechtswirksamen notariellen Kaufvertragsabschluss.
Hinweis: Steuerpflichtige Einnahme
Erreicht Ihre Tippgeberprovision mehr als 256,00 € jährlich (Stand Jahr 2021) sind Sie als Privatpersonen verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern bzw. bei Ihrer Steuererklärung anzugeben. Sollten Sie zudem regelmäßig bzw.häufiger als Tippgeber auftreten, können Ihre Tippgeberprovisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen und uns einen Hinweis zu geben, wenn die Provision inkl. der gesetzlichen MwSt. auszuzahlen ist.
Unser Tipp: Kommunizieren Sie gegenüber dem Eigentümer / der Eigentümerin direkt mit offenen Karten und besprechen Sie Ihre Tippgeberprovision, welche Sie von uns (Sascha von der Born Immobilien) im Erfolgsfall erhalten. So entsteht kein unerwünschter Nebeneffekt bzw. Beigeschmack zu Ihrer Provision.
Bitte vergewissern Sie sich zudem, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Eigentümers / der Eigentümerin zulässig ist und dieser / diese mit der Weitergabe einverstanden ist.
Die Tippgeberprovision zahlen wir Ihnen aufgrund Ihrer Empfehlung von unserem Unternehmen (Sascha von der Born Immobilien) aus. Wir profitieren somit von Ihrem Tipp, der Eigentümer / die Eigentümerin von unserem professionellen Vermarktungskonzept vor Ort und Sie werden für diese Zusammenführung belohnt (klassische Win-Win-Situation).
Sie haben Rückfragen zur Tippgeber-Provision? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kontaktformular zur Tippgeber-Provision:
Wir werden Ihren Tipp umgehend prüfen und beantworten.